Ein Umzug markiert oft den Beginn eines neuen Kapitels. Doch bevor Sie den Schlüssel zum letzten Mal im Schloss umdrehen, stehen einige organisatorische Schritte an.
Damit aus der Vorfreude auf das neue Zuhause kein Stress bei der Übergabe wird, ist eine gute Vorbereitung entscheidend. Wann muss die Kündigung spätestens bei uns eintreffen? Was bedeutet eigentlich „besenrein“ in der Praxis? Und muss das Wohnzimmer wirklich wieder schneeweiß sein, wenn es aktuell in einem gemütlichen Terrakotta strahlt?
In diesem Teil unserer FAQ-Serie erfahren Sie alles Wissenswerte über den Auszugsprozess – von der formalen Kündigung bis zum Übergabeprotokoll. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Fettnäpfchen vermeiden und dafür sorgen, dass einer schnellen Kautionsrückzahlung nichts im Wege steht.
Ein reibungsloser Auszug ist erst der Anfang – informieren Sie sich für einen perfekten Abschluss auch über die Kautionsrückzahlung, werfen Sie einen Blick zurück auf unsere Aufgaben & Pflichten, das Mängelmanagement oder unsere Artikel zu Hausgemeinschaft und Kosten & Abrechnung.
Wie & wann kündige ich meine Wohnung richtig?
Damit rechtlich alles glattgeht, muss Ihre Kündigung schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben. Achten Sie dabei unbedingt auf die Fristen in Ihrem Mietvertrag. Bei unbefristeten Verträgen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende in Österreich. Werfen Sie im Zweifel lieber einmal zu viel als zu wenig einen Blick in Ihren Vertrag oder rufen Sie uns kurz an, damit wir das Datum gemeinsam abgleichen können.
Kündigt man zum 01. oder zum 31. des Monats?
Das hängt primär von den Vereinbarungen in Ihrem individuellen Mietvertrag ab. Unsere Standardverträge sehen in der Regel vor, dass eine Kündigung zum letzten Tag des Monats (also zum 30. oder 31.) wirksam wird. Ein Blick in den eigenen Mietvertrag schafft hier sofortige Klarheit. Das dort eingetragene Enddatum ist die rechtliche Basis für alle weiteren Schritte.
Wie komme ich frühzeitig aus meiner Wohnung raus?
Wenn Sie die vertraglichen Kündigungsfristen oder den Kündigungsverzicht nicht einhalten können, ist ein vorzeitiger Auszug rechtlich nur über eine einvernehmliche Vertragsauflösung möglich. Bitte bedenken Sie: Ein Mietvertrag ist ein bindendes Dokument – jede Abweichung erfordert zwingend die Zustimmung der Eigentümerseite und basiert auf „Good Will“.
Um die Chancen für eine vorzeitige Entlassung aus dem Vertrag zu erhöhen, können Ihnen folgende Schritte helfen:
- Rechtzeitige Nachmietersuche: Schlagen Sie uns zeitnah qualifizierte Nachmieter vor, die bereit sind, das Objekt zu den bestehenden Konditionen zu übernehmen.
- Transparente Kommunikation: Teilen Sie uns schwerwiegende persönliche Veränderungen (wie unvorhergesehenen Jobverlust, berufliche Versetzung, Trennung oder Familienzuwachs) schriftlich mit, damit wir gemeinsam eine faire Lösung prüfen können.
Tipps aus der IMV: Um solche Situationen gar nicht erst entstehen zu lassen, kalkulieren Sie Ihr Wohnungsbudget niemals zu knapp an der finanziellen Belastungsgrenze. Planen Sie bei der Wohnungssuche Faktoren wie den täglichen Arbeitsweg, Lärmpegel durch Verkehrsmittel oder die Hitzeentwicklung in Dachgeschosswohnungen realistisch ein. Auch die Gründung von großen Wohngemeinschaften (z. B. Studenten-WGs) birgt durch häufige, ungeplante Wechsel („Rochaden“) Risiken, die man im Vorfeld genau abwägen sollte.
Wann darf ich meinen befristeten Mietvertrag frühestens kündigen?
Bei befristeten Wohnungsmietverträgen greift in Österreich eine gesetzliche Schutzregelung (§ 29 MRG). Unsere Verträge sehen standardmäßig vor, dass ein einjähriger Kündigungsverzicht vereinbart ist. Nach Ablauf dieses ersten Jahres können Sie unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen. Effektiv bedeutet das: Der frühestmögliche Auszugstermin liegt nach Ablauf von insgesamt 15 Monaten (12 Monate Verzicht + 3 Monate Frist).
Was muss alles in einer schriftlichen Kündigung stehen?
Damit Ihre Kündigung rechtswirksam bearbeitet werden kann, muss uns ein von allen im Mietvertrag eingetragenen Hauptmieterinnen und Hauptmietern unterzeichnetes Dokument vorliegen. Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
- Vollständige Namen und aktuelle Kontaktdaten aller Hauptmieter:innen
- Genaue Bezeichnung des Mietobjekts (Adresse, Türnummer, ggf. mitgemietete Kellerabteile oder Stellplätze)
- Das explizite Kündigungsdatum beziehungsweise der Wunschtermin zum nächstmöglichen rechtlichen Fristenablauf
- Die eigenhändigen Unterschriften aller Vertragsparteien
Erlaubte Schriftformen: Sie können uns die Kündigung klassisch als physischen Ausdruck per Post (am besten als Einschreiben zur Absicherung Ihres Nachweises) zukommen lassen. Alternativ akzeptieren wir auch den digitalen Weg: Senden Sie uns hierzu die Kündigung als PDF-Dokument oder gut lesbare Fotodatei per E-Mail. Nutzen Sie hierfür am besten direkt unsere vorbereitete PDF-Vorlage im IMV-Downloadbereich.
Wichtig für den weiteren Ablauf: Nach Erhalt senden wir Ihnen eine formelle Kündigungsbestätigung zu. Auf dieser finden Sie bereits alle wichtigen Folgeinfos (z. B. zu den Wartungsnachweisen, die bei Übergabe aufliegen müssen). Sollten Sie bauliche Veränderungen an der Wohnung vorgenommen haben oder möchten Sie Möbel in der Wohnung belassen, klären Sie dies bitte unbedingt vor dem eigentlichen Rücknahmetermin mit uns ab. Auch potenzielle Nachmietervorschläge müssen rechtzeitig bei uns eingehen.
Was muss der Mieter beim Auszug alles machen – und was nicht?
Die To-do-Liste beim Auszug richtet sich nach der Art der Mietfläche. Nutzen Sie diese Übersicht als Leitfaden:
Das müssen Sie tun:
- Wohnung & Keller leeren: Alle persönlichen Gegenstände restlos entfernen und die Räume besenrein hinterlassen. (Faustregel: Hinterlassen Sie die Wohnung so, wie Sie sie selbst gerne übernehmen würden).
- Wände vorbereiten: Bohrlöcher und Dübellöcher müssen fachgerecht verspachtelt werden. Mehr Informationen finden Sie bei der Frage „Wie viele Dübellöcher sind beim Auszug erlaubt?“ (Bei Gewerbemieterinnen und -mietern gilt zudem meist eine vertragliche Ausmalverpflichtung).
- Wartungen nachweisen: Lassen Sie fällige Wartungen (z. B. Thermenservice) durchführen und halten Sie die Belege bereit.
- Schlüssel sammeln: Sämtliche ausgegebenen Schlüssel müssen vollständig zur Übergabe parat liegen.
Das sollten Sie unbedingt unterlassen:
- Strom und Gas abmelden: Wenn die Energieversorgung vorab gekappt wird, können wir die technischen Geräte und die Therme nicht testen – das verzögert den Prozess für Sie unnötig. Wir als Verwalter führen die Zählerstandablesung und die Ummeldung durch.
- Mängel verschweigen: Melden Sie uns bekannte Mängel bitte sofort und warten Sie damit nicht bis zur Minute der Schlüsselübergabe.
- Prüfungen blockieren: Ermöglichen Sie im Vorfeld die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen E-Befunds (Elektroprüfprotokoll) durch unsere Techniker und gewähren Sie beauftragten Maklern rechtzeitig Zutritt für Besichtigungen.
Was wird beim Auszug am häufigsten vergessen?
Aus Erfahrung wissen wir, dass im Umzugsstress die kleinsten Details die größten Probleme verursachen. Das sind die typischen Top-Fehler:
- Fehlende Wartungsnachweise: Die Rechnungen des letzten Thermenservices sind unauffindbar.
- Unvollständige Schlüssel: Der Postkasten- oder Kellerschlüssel liegt noch bei den Verwandten.
- Vergessene Staufächer: In den obersten Fächern von Einbaumöbeln oder in der hinteren Ecke des Kellerabteils stehen noch Gegenstände, weil im Umzugsauto kein Platz mehr war.
- Laufende Bestellungen: Ein online bestelltes Paket wird fälschlicherweise noch an die alte Adresse geliefert.
- Fehlender Nachsendeauftrag: Die Post wird nicht automatisch an die neue Adresse weitergeleitet.
Rechtliche Pflichten nicht vergessen: Denken Sie unbedingt an die gesetzliche Meldepflicht in Österreich. Die Ab- bzw. Ummeldung Ihres Wohnsitzes muss rechtzeitig bei der zuständigen Meldebehörde (in Wien z. B. den Magistratischen Bezirksämtern / MA 62) erfolgen. Kümmern Sie sich zudem rechtzeitig um die Ummeldung oder Kündigung Ihrer Haushaltsversicherung, Ihres Internet-/TV-Anbieters sowie der Verträge für Strom und Gas.
Sind Schönheitsreparaturen beim Auszug Pflicht?
Pauschal lässt sich das nicht beantworten, da im laufenden Mietverhältnis in der Regel keine gröberen Sanierungen durch Sie notwendig sein sollten. Wenn während der Mietzeit Schäden auftreten, sollten diese idealerweise sofort – oder zumindest so rasch wie möglich vor dem Auszug – mit uns abgeklärt werden.
Bitte beachten Sie folgende Praxisregeln für die Übergabe:
- Wohnungsputz: Ein gründlicher Putz (gemäß unserer oben genannten Faustregel) ist selbstverständlich Pflicht.
- Steckdosen & Heizkörper: Bitte übermalen Sie niemals Steckdosen, Schalter oder Heizkörper! Das Streichen von Steckdosen kann dazu führen, dass der FI-Schutzschalter im Ernstfall nicht mehr korrekt auslöst, da die Schutzleiter überklebt oder isoliert wurden. Alle Steckdosen werden ohnehin im Vorfeld von Elektrikern im Zuge des E-Befunds überprüft.
- Beleuchtung: In jedem Raum muss bei der Übergabe mindestens ein intaktes, funktionierendes Leuchtmittel (Glühbirne/Fassung) vorhanden sein, damit die Funktionsprüfung stattfinden kann.
Tipp aus der IMV: Eine eigenmächtige Wohnungssanierung auf eigene Faust ist in den meisten Fällen nicht erwünscht und macht die Situation durch unsachgemäße Arbeit oft nur schlimmer. Fragen Sie im Zweifel lieber vorab bei uns nach, was konkret zu tun ist.
In welchem Zustand muss die Wohnung beim Auszug übergeben werden?
Die Faustregel lautet: Die Wohnung sollte so übergeben werden, wie Sie sie bei Einzug übernommen haben – abzüglich der gewöhnlichen Abnutzung durch den Alltag. Das bedeutet: Besenrein sauber, alle Schlüssel vollständig und alle persönlichen Gegenstände entfernt. Ein ganz wichtiger Hinweis: Bitte melden Sie Strom und Gas nicht eigenmächtig ab! Wir als Verwalter übernehmen die Zählerstandablesung und die Ummeldung. Wenn der Strom bereits abgeschaltet ist, können wir technische Geräte (wie die Therme) bei der Übergabe nicht testen, was zu unnötigen Verzögerungen führen kann.
Gilt die reine Übersendung der Schlüssel als offizielle Rückgabe?
Theoretisch ja, die Übergabe der Schlüssel markiert das Ende der Mietzeit. Wir raten jedoch dringend von einer bloßen postalischen Zusendung oder dem einfachen Hinterlegen am Empfang ab – das gilt nicht als ordnungsgemäße Rückgabe. Am sichersten für Sie ist die persönliche Übergabe vor Ort inklusive eines Protokolls. So haben Sie die Bestätigung, dass alles ordnungsgemäß erledigt wurde, und können beruhigt in Ihren neuen Lebensabschnitt starten.
Muss ich beim Auszug die Fenster putzen?
Ja, das gehört zu einer ordnungsgemäßen Rückgabe dazu. Die Wohnung sollte in einem „sauberen“ Zustand übergeben werden, was die gewöhnliche Reinigung der Oberflächen und eben auch der Fenster beinhaltet. Ein kleiner Aufwand, der für einen positiven Abschluss des Mietverhältnisses sorgt.
Wie viele Dübellöcher sind beim Auszug erlaubt?
Es gibt im österreichischen Mietrecht keine starre, gesetzlich festgelegte Anzahl (wie beispielsweise „maximal 20 Löcher“). Das Anbringen von Dübeln für die Montage von Regalen, Fernsehern, Spiegeln oder Bildern gehört zur ganz normalen, vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung. Allerdings gilt: Sie sind als Mieter:in dazu verpflichtet, diese Löcher beim Auszug fachgerecht zu verschließen (zuspachteln), sofern sie in ungewöhnlich hoher Zahl vorhanden sind oder das optische Gesamtbild der betroffenen Wand massiv beeinträchtigen.
Bin ich verpflichtet, beim Auszug die Wände neu zu streichen?
In den meisten Fällen: Nein. Die gewöhnliche Abnutzung der Wände ist durch Ihre Mietzahlung bereits abgegolten. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
- Wenn die Abnutzung über das übliche Maß hinausgeht (z. B. starke Verschmutzungen oder Löcher).
- Wenn Sie die Wände in sehr unüblichen oder extrem dunklen Farben (z. B. knallrot oder schwarz) gestrichen haben. In diesem Fall kann der/die Vermieter:in verlangen, dass die Wohnung in einer neutralen, hellen Farbe zurückgegeben wird. Klauseln in Formularverträgen, die ein generelles Ausmalen vorschreiben, sind oft unwirksam – wir setzen hier auf faire Lösungen.
Was wird im Übergabeprotokoll der IMV alles erfasst?
Das Übergabeprotokoll ist das finale Dokument, das Rechtssicherheit für beide Seiten schafft. Wir erfassen darin standardisiert folgende Punkte:
- Zählerstände: Exakte Ablesung und fotografische Dokumentation aller Strom-, Gas-, Wasser- und Heizwärmezähler zur fehlerfreien Endabrechnung.
- Schlüsselanzahl: Genauer Abgleich aller an Sie ausgegebenen Schlüssel (Haustor, Wohnungstür, Postkasten, Keller, Waschküche etc.).
- Zustand der Räume: Eine detaillierte Raum-für-Raum-Prüfung von Böden, Wänden, Decken und Fenstern, um Abnutzungen von echten Schäden abzugrenzen.
- Funktionsprüfung: Systematisches Testen aller mitgemieteten Elektrogeräte (wie Herd, Backofen, Kühlschrank, Geschirrspüler) sowie der Sanitäranlagen.
- Mängel- & Fotoprotokoll: Vollständig digitale Erfassung und visuelle Beweissicherung eventueller Mängel, um eine schnelle und transparente Kautionsrückzahlung zu gewährleisten.
Ist ein Übergabeprotokoll beim Auszug Pflicht?
Gesetzlich vorgeschrieben ist es nicht, aber wir empfehlen es Ihnen wärmstens. Ein Protokoll dient der Beweissicherung für beide Seiten. Darin halten wir den Zustand der Wohnung, die Zählerstände und die Anzahl der zurückgegebenen Schlüssel fest. Mit diesem Dokument in der Hand sind Sie auf der sicheren Seite und wir können die Kaution schneller zur Rückzahlung freigeben.