Der Sommer hat zwei Gesichter. Das eine bringt laue Abende, Eis und Freibad. Das andere? Hagel in Golfballgröße, Keller unter Wasser und Windböen, die Gartenmöbel plötzlich beim Nachbarn parken. Während wir uns tagsüber noch über 35 Grad beschweren, reichen oft wenige Minuten Starkregen aus, damit aus einem Sommergewitter ein echter Schadensfall wird. Plötzlich tropft Wasser von der Decke, der Keller steht unter Wasser oder ein Ast landet auf dem Dach.
Gerade bei Unwetterschäden zählt nicht nur schnelles Handeln, sondern auch zu wissen, wer welche Aufgaben übernimmt. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Schritte jetzt wichtig sind, wann Ihre Hausverwaltung die richtige Ansprechpartnerin ist und welche Schäden in den Bereich Ihrer Versicherung fallen.
Inhalt im Überblick
- Hausverwaltung oder Versicherung – wer ist wofür zuständig?
- Unwetterschäden melden in 4 Schritten
- Was passiert nachdem ich einen Unwetterschaden meiner Hausverwaltung gemeldet habe?
- Unser Fazit
- FAQ zur Zuständigkeit bei Unwetterschäden
Hausverwaltung oder Versicherung – wer ist wofür zuständig?

Bild mit KI erstellt.
Die Hausverwaltung kümmert sich um Schäden am Gebäude
Dringt Wasser über das Dach ein? Wurde die Fassade beschädigt? Ist der Keller überflutet oder sind allgemeine Bereiche des Hauses betroffen? Dann ist Ihre IMV Hausverwaltung Ihre erste Anlaufstelle.
Wir koordinieren unter anderem:
- Schäden an Dach und Fassade
- Schäden an allgemeinen Leitungen
- Schäden im Stiegenhaus oder Keller
- Schäden an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen
- notwendige Sofortmaßnahmen
- Professionisten und Sanierungsarbeiten
- die Abstimmung mit der Gebäudeversicherung
Unsere Aufgabe besteht dabei nicht darin, jede Reparatur selbst durchzuführen, sondern die notwendigen Schritte zu organisieren und rasch in die Wege zu leiten. Hierfür greift die IMV auf einen umfangreichen Pool an Professionisten zurück.
Die Versicherung kümmert sich um Ihr persönliches Eigentum
Sind Möbel, Kleidung, Elektrogeräte oder andere persönliche Gegenstände durch ein Unwetter beschädigt worden, ist in vielen Fällen Ihre Haushaltsversicherung zuständig.
Bei Wohnungseigentum kann – abhängig vom Schaden – zusätzlich die Eigenheimversicherung relevant sein.
Wichtig zu wissen: Welche Schäden übernommen werden und in welcher Höhe, hängt immer von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen, die Deckungssumme pro Quadratmeter genau zu prüfen und ggf. anzupassen. Gerade bei Neuanschaffungen (Musikanlagen, Rennrädern, Siebträgermaschinen im Premiumsegment oder ähnliches) kann die Deckungssumme schnell einmal überschritten werden.
Unwetterschäden melden in 4 Schritten
Wenn’s passiert ist, zählt vor allem eines (nach Sicherheitsvorkehrungen): schnell und dokumentiert vorgehen.
- Sofort fotografieren. Bevor irgendetwas aufgeräumt oder getrocknet wird – Handy raus, Schaden festhalten. Mehrere Winkel, mit Datum. Achten Sie dabei darauf, dass alle Schäden eindeutig zu sehen sind und nicht durch Finger, Blitze oder ähnliches unkenntlich geworden sind.
- Ihre IMV Hausverwaltung umgehend informieren. Bei Schäden an Dach, Fassade, Fenstern oder Gemeinschaftsflächen einfach kurz melden – je früher, desto schneller können wir die Gebäudeversicherung einschalten. Die IMV Hausverwaltung erreichen Sie über unsere Kontaktseite.
- Notmaßnahmen setzen, wenn nötig. Ein eingedrungenes Fenster provisorisch abdichten oder Wasser wegwischen ist erlaubt und sinnvoll – größere Eingriffe bitte mit Ihrer Hausverwaltung abstimmen, damit nichts auf Ihre eigene Kosten geht.
- Eigene Haushaltsversicherung kontaktieren, wenn private Gegenstände betroffen sind. Auch hier gilt: dokumentieren vor dem Wegräumen.
IMV-Tipp: Aufräum- und Trocknungskosten werden oft vergessen – sind aber meist mitversichert, sowohl bei der Gebäude- als auch bei der Haushaltsversicherung. Fragen Sie aktiv danach, statt nur den sichtbaren Schaden zu melden.
Was passiert nachdem ich einen Unwetterschaden meiner Hausverwaltung gemeldet habe?
Viele glauben, dass nach einer Schadensmeldung erst einmal nichts passiert. Tatsächlich beginnt für die Hausverwaltung genau dann die eigentliche Arbeit.
Je nach Art und Ausmaß des Unwetterschadens werden die nächsten Schritte koordiniert und organisiert, damit der Schaden möglichst rasch behoben und Folgeschäden vermieden werden.
Dazu gehören unter anderem:
- Schadensaufnahme: Die gemeldeten Informationen werden geprüft und – wenn erforderlich – durch Fotos oder eine Besichtigung ergänzt.
- Priorisierung: Akute Schäden, die die Sicherheit gefährden oder weitere Schäden verursachen können, haben höchste Priorität.
- Organisation von Sofortmaßnahmen: Ist beispielsweise ein Dach beschädigt oder dringt Wasser ins Gebäude ein, werden erste Maßnahmen eingeleitet, um weitere Schäden möglichst zu verhindern.
- Koordination von Professionist:innen: Je nach Schadensbild beauftragt die Hausverwaltung geeignete Fachbetriebe, etwa Dachdecker:innen, Installateur:innen, Elektriker:innen oder Sanierungsunternehmen.
- Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft: Handelt es sich um Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses, erfolgt die weitere Abwicklung im Auftrag der Eigentümergemeinschaft.
- Kommunikation mit der Gebäudeversicherung: Soweit erforderlich unterstützt die Hausverwaltung bei der Schadensabwicklung mit der Gebäudeversicherung und stellt die notwendigen Informationen zur Verfügung.
- Begleitung der Sanierung: Auch nach den ersten Sofortmaßnahmen bleibt die Hausverwaltung Ansprechperson und begleitet die weiteren Reparatur- und Sanierungsarbeiten bis zu deren Abschluss.
Fazit
Ein Unwetter kommt meist überraschend. Umso wichtiger ist es, im Ernstfall zu wissen, wer zuständig ist. Die Hausverwaltung kümmert sich um das Gebäude, Ihre Versicherung um Ihr persönliches Eigentum. Mit einer schnellen Schadensmeldung, einer guten Dokumentation und den richtigen Ansprechpartner:innen lassen sich viele Folgeschäden vermeiden und die Abwicklung deutlich beschleunigen.
FAQ zur Zuständigkeit bei Unwetterschäden
Zunächst einmal: Bringen Sie sich selbst in Sicherheit. Sollte keine aktive Gefahr mehr bestehen, dokumentieren Sie alle entstandenen Schäden ausführlich (siehe Anleitung in 4 Schritten) und melden die Schäden an die zuständige Hausverwaltung / Versicherung (siehe Absatz „Hausverwaltung oder Versicherung – wer ist wofür zuständig?“).
So schnell wie möglich. Bestehende Schäden können sich ausweiten oder für ein Sicherheitsrisiko in Anlagen, Gebäuden oder Gärten für Personen sein.
Nein. Sind ausschließlich Ihre persönlichen Gegenstände betroffen, ist grundsätzlich Ihre Haushaltsversicherung die richtige Ansprechpartnerin. Ist die Ursache jedoch ein Gebäudeschaden – etwa ein undichtes Dach –, sollte zusätzlich auch die Hausverwaltung informiert werden.
Die Hausverwaltung prüft den gemeldeten Schaden, sowie die Zuständigkeit, organisiert bei Bedarf Sofortmaßnahmen, beauftragt Professionisten und stimmt die weitere Vorgehensweise mit der Eigentümergemeinschaft sowie der Gebäudeversicherung ab.
Bei Schäden an allgemeinen Teilen des Hauses koordiniert die Hausverwaltung die notwendigen Maßnahmen und stimmt diese mit der Eigentümergemeinschaft bzw. mit Ihren Vermieter:innen sowie – sofern erforderlich – der Gebäudeversicherung ab.
Ja. Auch scheinbar kleine Feuchtigkeitsschäden können sich später zu größeren Problemen entwickeln. Deshalb empfiehlt es sich, Gebäudeschäden frühzeitig der Hausverwaltung zu melden.
Das hängt vom Ausmaß des Schadens ab. In vielen Fällen ist die Wohnung weiterhin nutzbar. Ist sie jedoch teilweise oder vollständig unbewohnbar, können – insbesondere bei Mietwohnungen – weitere Ansprüche bestehen. Im Zweifel sollte dies individuell mit Vermieter:in oder Hausverwaltung abgeklärt werden.
Wenn möglich ja. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände erst, nachdem Sie sie dokumentiert und mit Ihrer Versicherung Rücksprache gehalten haben.
Nein. Ob Schäden durch Starkregen, Hochwasser, Sturm oder Hagel gedeckt sind, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag und den vereinbarten Deckungssummen. Ein Blick in die Polizze lohnt sich.
Nein. Die Gebäudeversicherung deckt grundsätzlich Schäden am Gebäude selbst ab. Für Ihr persönliches Inventar ist – sofern der Schaden vom Vertrag umfasst ist – Ihre Haushaltsversicherung zuständig.