Frag deine Hausverwaltung: Wespennest entfernen – erlaubt? 

Frag deine Hausverwaltung: Wespennest entfernen – erlaubt? 

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IMV / 16 Juli 2026 /

Es gibt zwei Dinge, die im Sommer zuverlässig auftauchen: Diskussionen über die perfekte Grilltemperatur und ein Wespennest genau dort, wo man es am wenigsten braucht. Unterm Balkondach, im Rollladenkasten oder extrem ungünstig direkt neben der Eingangstür. 

Der erste Impuls ist meistens derselbe: Wasser drauf, Feuerzeug her, Problem gelöst. Schlechte Idee. Richtig schlechte Idee sogar – rechtlich, praktisch und für die eigenen Nerven. 

In der Verwaltung unserer Liegenschaften melden sich in den Sommermonaten regelmäßig Bewohner:innen mit genau diesem Thema. Die Fragen sind fast immer dieselben: Darf ich das selbst machen? Wer ist zuständig? Und wer zahlt am Ende die Rechnung? Wir erklären Ihnen alles kompakt – und warum Sie das Problem in vielen Fällen gar nicht selbst lösen müssen. Denn genau für solche Situationen ist Ihre Hausverwaltung da. Dieser Blog ist Teil der Serie „Frag deine Hausverwaltung“, im Schwerpunkt der Hausgemeinschaft & Außenanlagen.

Inhalt im Überblick

Kurz: Wespen stehen in Österreich unter Artenschutz. Ein Wespennest dürfen Sie nicht einfach selbst entfernen. Ob Sie, Ihre Vermietung oder die Hausverwaltung zuständig ist, hängt davon ab, wo sich das Nest befindet. Und in echten Notfällen zählt vor allem eines: schnell die richtigen Leute erreichen. 

Bildquelle: Pexels

Wespennest entfernen: Ist das erlaubt? 

Kurze Antwort: In den allermeisten Fällen nein. 

Das eigenmächtige Zerstören eines Wespennests ohne triftigen Grund ist in Österreich verboten und kann – je nach Bundesland – empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Und selbst wenn eine Entfernung rechtlich zulässig wäre: Ohne Fachwissen wird die Aktion schnell gefährlich. 

Die häufigsten Fehler bei der Wespennest-Entfernung 

  • Wespennest anzünden: Die Nester bestehen aus zerkautem Holz und brennen extrem schnell. Das Feuer tötet die Wespen meist nicht, sondern macht sie aggressiv – und der Brand kann auf Dachstuhl oder Fassade übergreifen. 
  • Mit Wasser oder Hochdruckreiniger besprühen: Entfernt kein Nest, provoziert aber einen Angriff des gesamten Volkes. Zusätzlich kann Feuchtigkeit in die Bausubstanz eindringen – aufgequollenes Holz, beschädigte Dämmung, Schimmelrisiko. 
  • Einflugloch zustopfen: Die Wespen suchen sich einen neuen Weg nach draußen – im schlimmsten Fall durch einen Riss direkt ins Wohnungsinnere. 

Was in der Theorie nach einer schnellen Lösung klingt, endet in der Praxis fast immer gleich: ein aufgebrachtes Wespenvolk, ein Sachschaden am Gebäude – und im Ernstfall eine Verwaltungsstrafe obendrauf. Genau deshalb gehört die Entfernung in Fachhände – wer dafür zuständig ist, klären wir jetzt. 

Wespen unter Artenschutz: Was in Österreich gilt 

Bildquelle: Pexels

Ja, Wespen – wie auch Hornissen – stehen in Österreich unter Naturschutz. Das Naturschutzrecht ist allerdings Landessache, jedes Bundesland regelt das in seinem eigenen Naturschutzgesetz etwas unterschiedlich. Der Grundgedanke ist aber überall gleich: Freilebende Tiere und ihre Nist- und Brutstätten dürfen nicht mutwillig beunruhigt, verletzt, getötet oder zerstört werden. 

Für die beiden Arten, die im Alltag tatsächlich lästig werden – die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe – gilt eine wichtige Ausnahme: Liegt eine konkrete Gefahr vor, ist eine fachgerechte Entfernung zulässig. Ohne triftigen Grund braucht es vorher Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde oder Gemeinde. 

IMV-Tipp: Ob es sich tatsächlich um ein „normales“ Wespennest oder um ein Hornissennest handelt, sollten Sie im Zweifel von einem Profi klären lassen. Die rechtlichen Vorgaben unterscheiden sich, und eine Verwechslung kann teuer werden. 

Zuständigkeit: Wespennest in Mietwohnung, Eigentumswohnung und Gemeinschaftsflächen

Wer fr ein Wespennest zuständig ist, hängt immer vom Ort des Nests ab. Dabei unterscheiden wir zwischen der Mietwohnung, der Eigentumswohnung und den Gemeinschaftsflächen.

Wespennest in der Mietwohnung 

Befindet sich das Nest an einem Bauteil, für den die Vermietung die Instandhaltungspflicht trägt – etwa im Dachstuhl, in der Außenfassade, im Rollladenkasten oder im Keller – liegt die Zuständigkeit grundsätzlich bei der Vermietung bzw. der von ihr beauftragten Hausverwaltung. Das ergibt sich aus der allgemeinen Erhaltungspflicht nach dem Mietrechtsgesetz (MRG), soweit dieses zur Anwendung kommt. Ob und in welchem Umfang Kosten auf Mieter:innen überwälzt werden können, hängt vom konkreten Mietverhältnis, dem Anwendungsbereich des MRG und den vertraglichen Vereinbarungen ab – hier lohnt sich im Einzelfall ein Blick in den Mietvertrag. 

Eine blaue Liniengrafik auf weißem Hintergrund, die eine offene Hand zeigt, in der ein Schlüssel an einem Ring liegt. Das Bild steht symbolisch für eine Eigentumswohnung.

Wespennest in der Eigentumswohnung 

Im Wohnungseigentum (WEG) gilt eine ähnliche Logik, nur mit anderen Begriffen: Allgemeine Teile der Liegenschaft – Dach, Fassade, Stiegenhaus, Keller, Innenhof – fallen in die Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft und werden über die Hausverwaltung organisiert. Ein Nest, das eindeutig im Inneren Ihres eigenen Wohnungseigentumsobjekts liegt, fällt hingegen in Ihren eigenen Verantwortungsbereich. 

Wespennest auf Gemeinschaftsflächen

Garten, Dachboden, Waschküche, Tiefgarage – alles, was allen Bewohner:innen gemeinsam gehört, liegt in der Zuständigkeit der Eigentümergemeinschaft bzw. wird von der Hausverwaltung organisiert. Hier müssen Sie als einzelne Person gar nichts selbst veranlassen – melden reicht. 

Kurz gesagt 

Betrifft es Ihr eigenes Zuhause allein, sind Sie zunächst am Zug (informieren, prüfen, ggf. selbst beauftragen bzw. Vermietung informieren). Betrifft es das Gebäude oder Flächen, die allen gehören, ist die Hausverwaltung die erste Anlaufstelle. 

Gut zu wissen: Auch im rein privaten Bereich müssen Sie das aber nicht alleine durchziehen. Sitzt das Nest am eigenen Balkon und wissen Sie schlicht nicht, wie eine sichere Entfernung ablaufen soll, oder wirkt die Situation gefährlich, kann auch hier die Hausverwaltung auf Wunsch einen Fachbetrieb organisieren. Die Kosten liegen in diesem Fall in der Regel bei Ihnen selbst, aber Sie ersparen sich die Suche nach einem geeigneten Schädlingsbekämpfer und die Abstimmung mit der Naturschutzbehörde. 

Und sind Sie sich einfach nicht sicher, in wessen Verantwortungsbereich das Nest fällt: Melden Sie sich lieber einmal zu viel als einmal zu wenig. Genau wie Sie melden und was dann passiert, lesen Sie im nächsten Abschnitt. 

Wespennest melden: So einfach geht’s 

Gerade wenn das Nest direkt am Balkon, beim Eingang oder in der Nähe von Kindern liegt, fühlen sich viele Bewohner:innen unsicher – das ist völlig verständlich. Sie müssen die Situation aber nicht alleine einschätzen oder gar selbst lösen. 

  • Dokumentation: Machen Sie – wenn gefahrlos möglich – ein Foto aus sicherer Entfernung. Achten Sie bitte dabei auf eine gute Bildqualität und Ausleuchtung.
  • Kommunikation: Teilen Sie uns per Mail mit, wo sich das Nest befindet (z. B. Balkon, Fassade oder Rollladenkasten), übermitteln Sie im Betreff die Adresse der Liegenschaft. 
  • Prüfung: Wir prüfen die Situation und organisieren bei Bedarf die nächsten Schritte mit einem Fachbetrieb. 

Sie müssen also nicht selbst entscheiden, ob das Nest entfernt werden darf oder wer dafür zuständig ist. Genau dabei unterstützen wir Sie – unabhängig davon, ob sich am Ende herausstellt, dass die Kosten bei der Hausverwaltung oder bei Ihnen selbst liegen. 

Akuter Notfall – wann sofort handeln, wann reicht Abwarten? 

Sofort handeln sollten Sie, wenn: 

  • eine Person im Haushalt stark allergisch gegen Wespenstiche ist,
  • das Nest sich in unmittelbarer Nähe von Kindergarten, Schule, Spielplatz oder Pflegeeinrichtung befindet,  
  • der einzige Zugang zur Wohnung oder zum Haus blockiert ist, 
  • eine unmittelbare Gefährdung für Bewohner:innen oder Passant:innen besteht. 

In diesen Fällen: sofort die Hausverwaltung kontaktieren bzw. bei akuter, unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben die Feuerwehr verständigen. Die Feuerwehr rückt ausschließlich bei echten Notfällen aus – nicht, weil ein Nest optisch stört. 

Abwarten ist dagegen meistens völlig okay, wenn: 

  • das Nest weit genug entfernt und ungestört liegt, 
  • niemand direkt betroffen ist, 
  • der Herbst ohnehin bald für ein natürliches Ende sorgt. 

Nicht sicher, wer zuständig ist? Genau dafür gibt es Hausverwaltungen. 

Ein Wespennest muss niemand alleine lösen. Manchmal reicht es, abzuwarten, manchmal braucht es einen Fachbetrieb – und manchmal genügt schon eine kurze Meldung, um Klarheit zu schaffen. Als Hausverwaltung helfen wir Ihnen dabei, die Situation richtig einzuschätzen, klären die Zuständigkeit und organisieren – wenn nötig – die nächsten Schritte. So bleibt das Wespennest nicht Ihr Problem allein, sondern wird gemeinsam gelöst. Schicken Sie uns einfach ein Foto und den Standort des Wespennests – wir prüfen gemeinsam, welche Schritte sinnvoll sind. 

Blog-Serie: Frag deine Hausverwaltung Mehr zu Außenanlagen

FAQ: Wespennest entfernen

Nein, in den allermeisten Fällen ist das verboten. Wespen stehen in Österreich unter Artenschutz. Ein eigenmächtiges Zerstören eines Nests ohne triftigen Grund ist untersagt und kann empfindliche Verwaltungsstrafen nach sich ziehen. Nur bei einer konkreten, unmittelbaren Gefahr ist eine fachgerechte Entfernung durch Profis zulässig.

Ja, absolut. Wenn das Nest weit genug entfernt und ungestört liegt, niemand im Haushalt direkt betroffen ist (z. B. durch Allergien) und der Herbst ohnehin bald für ein natürliches Ende des Wespenvolkes sorgt, ist Abwarten meistens die beste und völlig unkomplizierte Lösung.

Die Zuständigkeit hängt vom genauen Ort ab. Befindet sich das Nest an allgemeinen Teilen des Hauses wie der Fassade, dem Dach, im Rollladenkasten oder im Keller, ist die Vermietung beziehungsweise die Hausverwaltung zuständig. Liegt das Nest im Inneren einer Eigentumswohnung, liegt die Verantwortung beim Eigentümer selbst.

Fotografieren Sie das Nest nach Möglichkeit aus sicherer Entfernung. Schicken Sie dieses Foto per E-Mail an Ihre Hausverwaltung. Beschreiben Sie darin den genauen Standort des Nests und geben Sie im Betreff der E-Mail die Adresse der Liegenschaft an. Die Hausverwaltung prüft den Fall und beauftragt bei Bedarf einen Fachbetrieb.

Eine generelle Meldepflicht bei Behörden gibt es in Österreich nicht. Allerdings stehen Wespen unter Naturschutz. Wenn ein Nest entfernt werden soll, für das kein akuter Notfall vorliegt, muss vorab Rücksprache mit der zuständigen Naturschutzbehörde oder Gemeinde gehalten halten.
Unser Tipp: Wenn sich das Nest auf Gemeinschaftsflächen (z. B. Fassade, Stiegenhaus, Keller oder Spielplatz) befindet, melden Sie uns das einfach direkt. Wir als Hausverwaltung prüfen die Situation und organisieren bei Bedarf alles Weitere mit einem Fachbetrieb.

Ein Notfall liegt vor, wenn Personen im Haushalt stark allergisch auf Stiche reagieren, das Nest nahe an Spielplätzen oder Schulen liegt, der einzige Hauszugang blockiert ist oder eine unmittelbare Gefahr für Menschen besteht. In diesen Situationen kontaktieren Sie sofort die Hausverwaltung oder bei akuter Gefahr für Leib und Leben die Feuerwehr.

Nein, das sollten Sie niemals tun. Das Besprühen mit Wasser oder einem Hochdruckreiniger entfernt das Nest nicht, sondern provoziert einen sofortigen, aggressiven Angriff des gesamten Wespenvolkes. Zudem riskieren Sie erhebliche Sachschäden: Feuchtigkeit kann in die Bausubstanz eindringen und zu aufgequollenem Holz, beschädigter Dämmung und Schimmelbildung führen.

Bitte lassen Sie von vermeintlich schnellen Hausmitteln unbedingt die Finger.
Nest anzünden: Da Wespennester aus papierartigem, zerkautem Holz bestehen, brennen sie extrem schnell. Das tötet die Wespen meist nicht, sondern macht sie hochgradig aggressiv – zudem riskieren Sie einen Brand von Dachstuhl oder Fassade.
Einflugloch zustopfen: Die Wespen lassen sich dadurch nicht einsperren. Sie suchen sich einfach einen neuen Weg nach draußen und fressen sich im schlimmsten Fall durch Ritzen direkt ins Innere Ihrer Wohnung.

Nein, Wespen sind „Einmal-Mieter“. Ein Wespennest wird immer nur für einen einzigen Sommer gebaut und bewohnt. Im Spätherbst stirbt das gesamte Wespenvolk samt der alten Königin ab. Nur die befruchteten Jungköniginnen überwintern an geschützten Orten (z. B. unter Rinden oder im Boden) und gründen im nächsten Frühjahr einen völlig neuen Staat an einer anderen Stelle.

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