Frag deine Hausverwaltung: Wohnung kühlen mittels Sonnenschutz

Frag deine Hausverwaltung: Wohnung kühlen mittels Sonnenschutz

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IMV / 01 Juli 2026 /

14 Uhr. Draußen flimmert die Luft, in der Wohnung fühlt es sich an wie im Wintergarten eines Gewächshauses und der Ventilator verteilt seit Stunden einfach nur warme Luft. Die Katze hat längst den kühlsten Platz auf den Badezimmerfliesen gefunden – beneidenswert schlau.

Die gute Nachricht: Gegen Hitze lässt sich mehr tun, als man denkt. Und nein, es muss nicht immer gleich eine Klimaanlage sein. Sollte sie dennoch die passende Lösung für Sie sein, finden Sie in unserem Blogartikel alles Wissenswerte – von den unterschiedlichen Geräten bis hin zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Oft machen schon die richtigen Maßnahmen einen überraschend großen Unterschied.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wie Sie Ihre Wohnung ohne Klimaanlage angenehm kühl halten,
  • welcher Sonnenschutz für die Wohnung bringt wirklich etwas
  • wann Sie Ihre Hausverwaltung informieren sollten,
  • welche Unterschiede zwischen Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen gelten bei Montage von Sonnenschutz und Sichtschutz
  • und wie Sie von Förderungen in Wien / Österreich profitieren können.

Wohnung kühlen ohne Klimaanlage: Diese 7 Grundregeln helfen

Für eine angenehm kühle Wohnung braucht es nicht immer große Investitionen. Oft sind es die kleinen Gewohnheiten im Alltag, die den größten Unterschied machen. Wer die folgenden Grundregeln beherzigt, hält die Hitze deutlich besser draußen – ganz ohne Klimaanlage.

Wohnung tagsüber verdunkeln

Sobald die Sonne auf die Fenster scheint, heißt es: Vorhänge zu, Jalousien runter oder Rollläden schließen. Klingt selbstverständlich, wird im Alltag aber erstaunlich oft vergessen. Vor allem dann, wenn man morgens das Haus verlässt und die Mittagssonne noch weit weg scheint. Je weniger Sonnenstrahlen überhaupt in die Wohnung gelangen, desto weniger Wärme kann sich im Raum aufbauen. Innenliegender Sonnenschutz kann je nach Modell bereits zwischen 1-3 Grad einsparen, außenliegender Sonnenschutz hingegen schafft in den Top-Modellen sogar Werte von 5-7 Grad.

IMV-Tipp: Außenliegende Rollladen sollten nicht ganz geschlossen werden, denn die Luft zwischen Rollladen und der Scheibe erwärmt sich und benötigt Platz zum entweichen. Ein kleiner Spalt bringt nicht nur etwas Licht, sondern erhöht auch die kühlende Wirkung.

Richtig lüften

Viele meinen es gut und lassen den ganzen Tag die Fenster gekippt. Das Problem: Statt frischer Luft gelangt vor allem warme Außenluft in die Wohnung. Die Wände speichern die Wärme dann und lassen einem auch in der Nacht nicht mehr gut schlafen.

Besser ist es, tagsüber die Fenster komplett geschlossen zu halten und erst dann kräftig zu lüften, wenn die Außentemperatur unter jener in der Wohnung liegt – meist am Abend, in der Nacht oder in den frühen Morgenstunden. Idealerweise öffnen Sie gegenüberliegende Fenster gleichzeitig, damit ein angenehmer Durchzug entsteht und die Luft zirkuliert.

Unser Tipp: Ein gekipptes Fenster sorgt kaum für Luftaustausch, dafür aber umso mehr für warme Raumluft. Ganz öffnen ist hier deutlich effektiver. Achten Sie auch immer auf die Feuchtigkeit – je höher die Luftfeuchtigkeit, desto wärmer fühlt sich die Luft an.

Elektrogeräte ausschalten

Fernseher, Computer, Ladegeräte, Backofen oder sogar Lampen – viele Geräte geben kontinuierlich Wärme ab. An besonders heißen Tagen lohnt es sich deshalb, alles auszuschalten / abzustecken, was gerade nicht benötigt wird.

Ihre Wohnung wird dadurch zwar nicht schlagartig kühl, jede vermiedene Wärmequelle hilft aber dabei, die Raumtemperatur niedriger zu halten.

Wärme gar nicht erst speichern

Schwere Teppiche, dicke Vorhänge oder flauschige Decken fühlen sich im Winter wunderbar an – im Hochsommer speichern sie jedoch zusätzlich Wärme. Wer möchte, kann seine Wohnung saisonal ein wenig anpassen: Leichtere Stoffe, Sommerdecken oder luftige Materialien wie Leinen sorgen nicht nur optisch für ein sommerliches Gefühl, sondern tragen auch zu einem angenehmeren Raumklima bei.

Unser Tipp: Beachten Sie bereits beim Kauf von Möbeln die Temperatur in Ihrer Wohnung. Da Einrichtungen einige Grad Unterschied ausmachen können, sollten in der Sonnenlage auf massive Holzmöbel eher verzichtet werden.

Pflanzen als natürliche Schattenspender

Ein Balkon oder eine Terrasse bietet mehr Möglichkeiten, als viele denken. Große Kübelpflanzen, Kletterpflanzen oder kleine Bäume können Fenster beschatten und verhindern, dass sich Glasflächen den ganzen Tag aufheizen. Ganz nebenbei entsteht so auch ein angenehmeres Mikroklima rund um die Wohnung und ehrlich gesagt sieht es auch deutlich schöner aus als nackter Beton.

Kühle Räume auch kühl halten

Nicht jeder Raum heizt sich gleich schnell auf. Liegt das Schlafzimmer auf der Nordseite und die Küche in der prallen Nachmittagssonne, lohnt es sich, Türen bewusst geschlossen zu halten. So verteilt sich die warme Luft nicht ungehindert in der gesamten Wohnung.

LEDs statt klassische Glühbirnen

Was oft unterschätzt wird: Auch Beleuchtung erzeugt Wärme. Moderne LED-Lampen benötigen deutlich weniger Energie und geben wesentlich weniger Wärme an den Raum ab als herkömmliche Glühbirnen. Ein kleiner Unterschied mit spürbarem Effekt – vor allem an heißen Sommerabenden.

Lifehacks ohne Klimaanlage: Wohnung kühlen im Sonmmer

Manchmal braucht es gar keine große Lösung – manchmal reicht schon Trick 17. Die folgenden Tipps ersetzen zwar keine Klimaanlage oder einen außenliegenden Sonnenschutz, können die Hitze in der Wohnung aber spürbar erträglicher machen.

Der Ventilator mit Eis-Unterstützung

Ein Ventilator kühlt die Luft selbst nicht ab – er bewegt sie lediglich. Mit einem kleinen Trick lässt sich der Kühleffekt aber verstärken: Stellen Sie eine Flasche mit Eiswasser oder eine Schüssel mit Eiswürfeln direkt davor. Die vorbeiströmende Luft fühlt sich dadurch spürbar frischer an.

Verdunstungskälte clever nutzen

Ein leicht angefeuchtetes Handtuch auf dem Wäscheständer oder in Fensternähe kann ebenfalls für etwas Abkühlung sorgen. Beim Verdunsten wird der Umgebung Wärme entzogen, ein einfacher physikalischer Effekt, der besonders in trockenen Räumen angenehm sein kann.

Fensterfolie als schnelle Sofortmaßnahme

Vor allem bei Fenstern mit intensiver Sonneneinstrahlung können Sonnenschutzfolien aus dem Baumarkt helfen, einen Teil der Wärmestrahlung bereits am Glas zu reflektieren. Sie sind vergleichsweise günstig und schnell angebracht. Worauf Sie dabei achten sollten – insbesondere in Mietwohnungen oder bei sichtbaren Veränderungen der Fassade – erklären wir weiter unten in unseren FAQs.

Der Kühlschrank-Trick

Ja, tatsächlich funktioniert er. Legen Sie Ihr T-Shirt oder Ihren Pyjama für etwa zehn Minuten – am besten in einem sauberen Stoff- oder Plastiksäckchen – in den Kühlschrank. Der Frischekick hält zwar nicht die ganze Nacht an, kann das Einschlafen an besonders heißen Tagen aber überraschend angenehm machen.

Noch ein Hinweis: Einige Methoden erhöhen gleichzeitig die Luftfeuchtigkeit. In Wohnungen, die ohnehin zu Feuchtigkeit oder Schimmelbildung neigen, sollten Sie sie daher diese nur sparsam einsetzen und anschließend gut durchlüften.

Sonnenschutz & Sichtschutz im Außenbereich: Was ist erlaubt?

Während innenliegender Sonnenschutz die Hitze erst abfängt, wenn sie bereits durchs Fenster gekommen ist, funktioniert außenliegender Sonnenschutz deutlich effektiver. Rollläden, Markisen oder Sonnensegel halten die Sonnenstrahlen ab, bevor sich Glasflächen und Räume überhaupt aufheizen können. Je nach Ausführung und Modell können Sie mit einem außenliegenden Sonnenschutz bereits 75% des Energieeinfalls abhalten.

Allerdings gilt hier: Nicht alles, was technisch sinnvoll ist, darf auch einfach montiert werden. Entscheidend ist, ob dafür bauliche Veränderungen am Gebäude notwendig sind.

Sonnenschutz ohne bauliche Veränderungen

Ein Sonnenschirm am Balkon, mobile Pflanzkübel als natürliche Schattenspender oder ein freistehender Bambus Sichtschutz lassen sich in der Regel problemlos aufstellen. Auch Sichtschutzmatten oder Sichtschutzwände, die ohne Eingriff in die Bausubstanz befestigt werden, sind häufig unproblematisch. Solange weder Fassade noch Bausubstanz verändert werden, ist meist keine Zustimmung erforderlich. Zur Einordnung der Wirkung: Je nach Ausführung und Modell können Sie mit einem außenliegenden Sonnenschutz bereits 75% des Energieeinfalls abhalten. Innenjalousin können den Energieeinfall „nur“ um 25% senken.

Unser Tipp: Ein kurzer Blick in den Mietvertrag, Wohnungseigentumvertrag oder die Hausordnung schadet trotzdem nie. Gerade bei Balkonen gibt es vereinzelt Vorgaben zur Nutzung oder Gestaltung.

Sobald Allgemeinflächen oder die Fassade betroffen sind, wird’s etwas komplizierter

Anders sieht es aus, wenn Sonnen- oder Sichtschutzelemente nicht nur aufgestellt, sondern dauerhaft befestigt oder mit der Bausubstanz verbunden werden. Dazu zählen beispielsweise Rollläden, Außenjalousien, Raffstores, ZIP-Screens, fest montierte Markisen oder Sonnensegel. Je nach Ausführung können auch Sichtschutzelemente darunterfallen, etwa wenn sie dauerhaft am Balkongeländer, an der Fassade oder anderen Allgemeinflächen angebracht werden.

Warum? Weil in diesen Fällen häufig nicht mehr nur Ihr Wohnungseigentumsobjekt betroffen ist, sondern auch allgemeine Teile des Hauses oder das äußere Erscheinungsbild der Liegenschaft verändert werden. Solche Maßnahmen können daher – unabhängig davon, ob Sie Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in sind – zusätzliche Zustimmungen oder Abstimmungen erforderlich machen.

Was genau als Allgemeinfläche gilt und welche Rechte und Pflichten sich daraus ergeben, erklären wir ausführlich in unserem Blogartikel „Frag deine Hausverwaltung: Hausgemeinschaft & Außenanlagen“.

Diese Fragen sollten Sie sich vorab stellen

Bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen, lohnt sich ein kurzer Check:

  • Wird die Fassade dauerhaft verändert?
  • Betrifft die Maßnahme nur Ihre Wohnung oder verändert sie das Erscheinungsbild des gesamten Hauses?
  • Befindet sich das Gebäude in einer Schutzzone oder gelten besondere behördliche Vorgaben?
  • Ist eine Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich?

Bevor Sie loslegen: Sprechen Sie mit Ihrer Hausverwaltung

Ob Markise, Rollladen, Raffstore oder Sichtschutz – eine kurze Abstimmung mit Ihrer Hausverwaltung lohnt sich fast immer. Gemeinsam können wir bereits im Vorfeld klären, welche Voraussetzungen für Ihr Vorhaben gelten und welche Schritte notwendig sind, um einen angenehmen Sommer in den eigenen 4 Wänden zu genießen. Das spart Zeit, vermeidet Missverständnisse und im schlimmsten Fall auch einen kostspieligen Rückbau.

Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in? Das macht einen Unterschied

Je nachdem, ob Sie Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in sind, gelten unterschiedliche rechtliche Rahmenbedingungen.

  • Als Mieter:in benötigen Sie für fest montierte Sonnenschutzeinrichtungen in der Regel die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters. Sind darüber hinaus Allgemeinflächen oder das äußere Erscheinungsbild der Liegenschaft betroffen, können zusätzliche Abstimmungen erforderlich sein.
  • Als Wohnungseigentümer:in können Sie über Ihr Wohnungseigentumsobjekt grundsätzlich selbst entscheiden. Sobald jedoch Allgemeinflächen oder die Fassade betroffen sind, greifen die Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes. Je nach Art der geplanten Maßnahme kann daher auch die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft erforderlich sein.

Die IMV unterstützt Sie beim weiteren Ablauf

Welche Schritte erforderlich sind, hängt immer von der konkreten Maßnahme ab. Als IMV unterstützen wir Sie dabei, den richtigen Weg zu finden und klären gemeinsam mit Ihnen, welche Zustimmungen oder behördlichen Schritte gegebenenfalls notwendig sind.

Unter bestimmten Voraussetzungen sieht das Wohnungseigentumsgesetz vor, dass die übrigen Wohnungseigentümer:innen über eine geplante Maßnahme informiert werden. Erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist kein berechtigter Widerspruch, kann die Zustimmung unter den gesetzlichen Voraussetzungen als erteilt gelten. Ob dieses Verfahren im Einzelfall zur Anwendung kommt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen.

Je nach Art der Montage kann außerdem eine baurechtliche Bewilligung oder Anzeige erforderlich sein. Auch hierbei empfiehlt es sich, frühzeitig mit der zuständigen Behörde beziehungsweise der Hausverwaltung Rücksprache zu halten.

Oft gibt es eine bessere Lösung

Nicht jede Maßnahme muss einzeln umgesetzt werden. Manchmal wünschen sich mehrere Eigentümer:innen einen außenliegenden Sonnenschutz oder Sichtschutz. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Eigentümerversammlung zu setzen.

Denkbar ist beispielsweise eine einheitliche Lösung für das gesamte Gebäude. Je nach Beschluss der Eigentümergemeinschaft können Maßnahmen unter Umständen sogar über die Rücklage finanziert werden.

Deshalb gilt: Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit Ihrer IMV Hausverwaltung ist nie verkehrt. Gemeinsam finden wir nicht nur den rechtlich richtigen Weg, sondern oft auch eine Lösung, die für die gesamte Liegenschaft sinnvoll ist. So lassen sich Missverständnisse, unnötiger Aufwand und im schlimmsten Fall ein kostspieliger Rückbau vermeiden.

So gehen Sie am besten vor

Für eine schnelle Umsetzung ihres Sichtschutzes sollten sie folgende Reihenfolge einhalten:

  • Hausverwaltung kontaktieren
  • Klären, ob Allgemeinflächen betroffen sind
  • Prüfen, ob eine baurechtliche Bewilligung oder Anzeige erforderlich ist
  • Erforderliche Abstimmungen mit Vermieter:in bzw. Eigentümergemeinschaft durchführen
  • Informationsschreiben an Bewohner:innen
  • Montage durch eine Fachfirma durchführen lassen
  • Fördermöglichkeiten prüfen

IMV-Service: Vorlage Informationsschreiben an Miteigentümer:innen

Damit geplante Arbeiten frühzeitig kommuniziert werden können, stellen wir Ihnen gerne eine kostenlose Vorlage für ein Informationsschreiben an Miteigentümer:innen und Bewohner:innen zur Verfügung. So lassen sich viele Rückfragen bereits im Vorfeld vermeiden.

Sonnenschutz fördern lassen: Wien zahlt mit

Die gute Nachricht zum Schluss: Wien macht den Umstieg auf außenliegenden Sonnenschutz auch finanziell attraktiv. Mit der Wiener Verschattungsoffensive übernimmt die Stadt 50 Prozent der nachgewiesenen Kosten für die nachträgliche Montage außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen, maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit. Gefördert werden außenliegende Rollläden, Lamellenbehänge beziehungsweise Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Mieterinnen und Mieter sowie Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, sofern sie dort ihren Hauptwohnsitz haben. Mieterinnen und Mieter benötigen zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Hauseigentümerin oder des Hauseigentümers zur Montage. Die Förderung kann jederzeit bei der Wohnbauförderungsstelle beantragt werden, und das Interesse ist riesig: 2025 wurden 4.515 Anträge mit insgesamt 5,45 Millionen Euro gefördert – ein Plus von 50 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Alle Details und das Online-Formular finden Sie direkt bei der Stadt Wien: Förderungsantrag Sonnenschutz – wien.gv.at

Unser Tipp: Sprechen Sie die Förderung gleich bei der Anfrage an uns an – wir können bei der Abstimmung mit der Hausgemeinschaft direkt mitdenken, welche Maßnahmen förderfähig sind.

Nicht aus Wien?: Die meisten österreichischen Bundesländer unterstützen den nachträglichen Einbau von außenliegendem Sonnenschutz. Die genauen Konditionen, Förderhöhen und Zielgruppen variieren jedoch je nach Bundesland und Wohnsituation. Sie können sich hierzu am besten beim Bundesverband Sonnenschutztechnik (BVST) eine laufend aktualisierte Übersicht für alle Regionen abrufen.

Fazit

Gegen Sommerhitze gibt es keine Patentlösung – aber viele wirksame Möglichkeiten. Mit den richtigen Gewohnheiten, ein paar cleveren Tricks und dem passenden Sonnenschutz lässt sich das Raumklima oft deutlich verbessern.

Wenn Sie einen außenliegenden Sonnen- oder Sichtschutz planen, sprechen Sie am besten frühzeitig mit Ihrer Hausverwaltung. So können rechtliche Voraussetzungen, notwendige Abstimmungen und mögliche Förderungen rechtzeitig geklärt werden. Das spart Zeit, vermeidet Missverständnisse und sorgt dafür, dass Ihr Projekt von Anfang an auf einem guten Fundament steht.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was kann ich bei 30 Grad in der Wohnung tun?

Sofort wirksam: Jalousien oder Vorhänge schließen, Elektrogeräte abschalten, tagsüber Fenster geschlossen halten und nur in den kühlen Nachtstunden für Durchzug sorgen. Ergänzend helfen ein Ventilator mit Eiswasserschale davor sowie ein nasses Handtuch im Raum

Was hilft am besten gegen die Sonne in der Wohnung?

Langfristig am wirksamsten ist außenliegender Sonnenschutz wie Rollläden, Jalousien oder Markisen – er hält die Hitze ab, bevor sie überhaupt durchs Glas kommt. Außenliegender Sonnenschutz kann die Raumtemperatur um bis zu 10 Grad gegenüber unbeschatteten Räumen reduzieren. Innenliegende Lösungen wie Jalousien oder Thermovorhänge sind die schnelle Alternative ohne bauliche Maßnahme.

Wie kühle ich meine Wohnung ohne Klimaanlage?

Tagsüber verdunkeln, Elektrogeräte ausschalten, wärmespeichernde Textilien reduzieren, kühle Räume durch geschlossene Türen abschotten und ausschließlich nachts lüften. Dazu Lifehacks wie der Flaschentrick am Ventilator oder ein nasses Handtuch zur Verdunstungskühlung.

Was bringen Fensterschutzfolien gegen Hitze?

Sie reflektieren einen Teil der Sonneneinstrahlung, bevor sie ins Zimmer gelangt, und können die Aufheizung spürbar reduzieren.

Vor- und Nachteile:
Vorteil ist die einfache, meist selbst durchführbare Montage zu überschaubaren Kosten.
Nachteil: Die Folie bleibt dauerhaft auf der Scheibe, verändert das Erscheinungsbild des Fensters von außen und kann in manchen Fällen die Lichtdurchlässigkeit spürbar reduzieren.

Darf ich Sonnenschutzfolien selbst an den Fenstern anbringen?
In der eigenen Wohnung ist das in der Regel unkritisch, solange die Folie bei Auszug rückstandsfrei entfernt werden kann. Bei sichtbarer Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds, etwa stark verspiegelten oder farbigen Folien an straßenseitigen Fenstern, empfiehlt sich vorab ein kurzer Check mit der Hausverwaltung – besonders in Schutzzonen.

Muss ich für eine Markise meine Hausverwaltung fragen?

Ja. Eine an der Fassade verankerte Markise ist eine bauliche Veränderung am gemeinschaftlichen Eigentum und braucht vorab unsere Zustimmung beziehungsweise die der Eigentümergemeinschaft.

Warum darf ich eine Außenmarkise oder einen Rollladen nicht einfach selbst montieren?
Weil beide fest mit der Fassade verbunden werden und damit das äußere Erscheinungsbild des gesamten Hauses verändern. Das betrifft nicht nur Sie, sondern alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie unter Umständen denkmalschutz- oder schutzzonenrechtliche Vorgaben. Eine Montage ohne Zustimmung kann im schlimmsten Fall einen kostenpflichtigen Rückbau zur Folge haben.

Muss eine Markise oder ein Rollladen von einer Fachfirma montiert werden?

Das hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Gerade bei dauerhaft befestigten Anlagen empfiehlt sich jedoch die Montage durch eine Fachfirma. Dadurch wird sichergestellt, dass die Anlage fachgerecht montiert wird und gegebenenfalls auch die Voraussetzungen für Förderungen erfüllt werden.

Kann ich auch als Mieter:in einen außenliegenden Sonnenschutz anbringen?

Grundsätzlich ja – allerdings benötigen Sie für dauerhaft montierte Anlagen in der Regel die Zustimmung Ihrer Vermieterin oder Ihres Vermieters. Je nach geplanter Maßnahme können außerdem weitere Abstimmungen erforderlich sein, etwa wenn Allgemeinflächen betroffen sind.

Was ist der beste Sonnenschutz für eine Wohnung?

Das hängt von Ihren Anforderungen ab. Außenliegende Lösungen wie Rollläden, Raffstores oder Markisen bieten den besten Hitzeschutz, weil sie die Sonnenstrahlen bereits vor dem Fenster abfangen. Innenliegende Jalousien, Thermovorhänge oder Sonnenschutzfolien lassen sich hingegen meist einfacher und ohne bauliche Veränderungen umsetzen.

Doch eine Klimaanlage notwendig? Tipps für die Klimaanlage in der Wohnung

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